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Welche Kosten entstehen bei einer Beerdigung für den Grabplatz?

Im Trauerfall sind viele Menschen neben dem Schmerz über den Verlust eines geliebten Angehörigen häufig auch mit dem Gefühl der Überforderung konfrontiert. Worum muss ich mich jetzt selbst kümmern? Welche Entscheidungen stehen an? Und welche Kosten kommen auf mich zu?

Bestattungsinstitute leisten Angehörigen in dieser Situation eine wichtige Orientierung. Wenn es jedoch konkret um die Grabstätte, den Grabstein und die spätere Pflege des Grabes geht, entstehen eigene Kostenpunkte, die man getrennt von den allgemeinen Bestattungskosten betrachten sollte.

Kurz gesagt: Bei einem Grab entstehen einmalige Kosten und spätere beziehungsweise laufende Kosten. Zu den einmaligen Kosten gehören vor allem das Nutzungsrecht an der Grabstätte, die Beisetzung in der Grabstelle, mögliche Friedhofs- und Genehmigungsgebühren sowie das Grabmal mit Transport und fachgerechter Montage. Später können Kosten für Grabpflege, Standsicherheitsprüfung, Nachbeschriftungen, die Verlängerung des Nutzungsrechts oder das Abräumen der Grabstätte entstehen.

Welche Grabkosten fallen einmalig an?

Einmalige Kosten entstehen meist rund um die Auswahl der Grabstätte, die Beisetzung und die Gestaltung der Grabanlage. Dazu zählen vor allem:

● das Nutzungsrecht an der Grabstätte
● die Beisetzungsgebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes
● Verwaltungs- und Genehmigungsgebühren der Friedhofsverwaltung
● das Grabmal, also zum Beispiel Grabstein, Grabplatte oder Einfassung
● Transport und fachgerechte Aufstellung des Grabmals

Die genaue Höhe hängt stark vom jeweiligen Friedhof, der gewählten Grabart und der gewünschten Gestaltung ab. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu klären, welche Leistungen über die Friedhofsverwaltung laufen und welche Leistungen durch den Steinmetz erbracht werden.

Was kostet das Nutzungsrecht an der Grabstätte?

Wer eine Grabstätte nutzt, erwirbt in der Regel kein Eigentum am Grabplatz, sondern ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Ruhezeit. Diese Ruhezeit ist je nach Friedhof, Grabartund örtlicher Satzung unterschiedlich geregelt.

Grundsätzlich gilt: Die gewählte Grabart beeinflusst die Kosten deutlich. Häufige Grabarten sind zum Beispiel:

● Urnenreihengrab oder Urnenwahlgrab
● Erdreihengrab oder Erdwahlgrab
● Gemeinschaftsgrabstätte
● Baumgrab oder andere Sonderformen

Bei einem Reihengrab vergibt die Friedhofsverwaltung die Grabstelle. Bei einem Wahlgrab kann man den Platz selbst aussuchen. Zudem erlaubt ein Wahlgrab, das Nutzungsrecht an der Grabstätte (Ruhezeit) auf Wunsch zu verlängern.

Für Angehörige ist deshalb nicht nur die Frage wichtig, welche Grabart kurzfristig passt. Entscheidend ist auch, ob die Grabstätte später weiter genutzt oder verlängert werden soll.

Hinweis: Ein Urnengrab ist oftmals etwas kostengünstiger als ein Erdgrab.

Welche Friedhofsgebühren gehören direkt zum Grab?

Friedhofsgebühren sind ein Oberbegriff. Sie können je nach Friedhof verschiedene Leistungen umfassen. Für die Frage nach den Kosten des Grabplatzes sind vor allem die Gebühren relevant, die direkt mit der Grabstätte und der Beisetzung zusammenhängen.

Dazu gehören häufig: 

● die Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstätte.
● die Beisetzungsgebühr, für das Öffnen und Schließen des Grabes, Auskleidung des Grabes durch Matten oder Grün sowie die Nutzung der Trauerhalle.
● Verwaltungsgebühren für Dokumente wie die Bestattungsgenehmigung, Graburkunde oder Grabmalgenehmigung.
● die Genehmigungsgebühr für das Grabmal
● je nach Friedhof weitere Leistungen rund um die Grabstelle

Hinweis: Gemeinden sind verpflichtet, ihre Gebühren zu veröffentlichen. Man kann sie entweder bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung erfragen oder einfach auf der Webseite der Gemeinde unter „Friedhofsgebührenordnung“ nachschauen.

Welche Kosten entstehen für Grabstein, Grabplatte oder Einfassung?

Das Grabmal ist einer der wichtigsten Kostenpunkte rund um die Grabstätte. Dazu zählen je nach Grabart und Gestaltung zum Beispiel:

● ein stehender Grabstein
● eine Grabplatte oder Liegeplatte
● eine Einfassung
● Sockel, Fundament oder weitere Nebenanlagen
● Inschrift, Symbole, Ornamente oder persönliche Motive

Die Kosten für ein Grabmal lassen sich nicht pauschal beziffern, weil jedes Grabmal anders geplant wird. Entscheidend für den tatsächlichen Preis sind vor allem Material, Größe, Gewicht, Bearbeitung, Form, Beschriftung und die gewünschte persönliche Gestaltung.

Ein schlichter Stein mit reduzierter Inschrift verursacht einen anderen Aufwand als einindividuell gestaltetes Grabmal mit besonderen Formen, Ornamenten oder einer aufwendigen Gravur. Auch die Friedhofssatzung spielt eine Rolle, weil nicht auf jedem Friedhof jede Größe, jedes Material oder jede Gestaltung zugelassen ist.

Welche Variante am besten zu den eigenen Vorstellungen, zur Grabart und zu den Vorgaben des Friedhofs passt, bespricht man am besten direkt mit einem erfahrenen Steinmetz.

Wer übernimmt Transport, Montage und Genehmigung des Grabmals?

Zum Grabmal gehört nicht nur die Gestaltung des Steins. Auch Transport, Fundament, sichere Aufstellung und die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung müssen berücksichtigt werden.

Häufig übernimmt der Steinmetzbetrieb mehrere dieser Schritte. Dazu können gehören:

● Beratung zur passenden Grabmalform
● Prüfung der Friedhofsvorgaben
● Erstellung eines Gestaltungsvorschlags
● Antrag oder Unterstützung bei der Grabmalgenehmigung
● Transport zum Friedhof
● fachgerechte Montage vor Ort
● Nachweis der Standsicherheit

Gerade die Genehmigung und die standsichere Aufstellung sind wichtige Punkte. Ein Grabmal muss nicht nur optisch passen, sondern auch dauerhaft sicher stehen. Deshalb sollte die Ausführung immer fachgerecht erfolgen.

Welche laufenden Kosten entstehen nach der Beerdigung?

Nach der Beisetzung entstehen vor allem Kosten für Pflege, Bepflanzung und Erhaltung der Grabstätte. Angehörige können sich entweder selbst um das Grab kümmern oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen.

Zur laufenden Grabpflege gehören je nach Grabart unter anderem:

● regelmäßiges Säubern der Grabstelle
● jahreszeitliche Bepflanzung
● Gießen und Entfernen verwelkter Pflanzen
● Pflege der Erde oder Kiesfläche
● Reinigung von Grabstein oder Grabplatte

Wie hoch der Aufwand ist, hängt stark von der Gestaltung ab. Ein pflegeleicht angelegtes Grab verursacht weniger regelmäßige Arbeit als eine aufwendig bepflanzte Grabstätte. Deshalb sollte die spätere Pflege bereits bei der Planung des Grabmals und der Grabanlage mit bedacht werden.

Wann entstehen später weitere Grabkosten?

Einige Kosten entstehen nicht direkt bei der Beerdigung, sondern erst später. Dazu zählen vor allem die Standsicherheitsprüfung, mögliche Nacharbeiten, Nachbeschriftungen, Verlängerungen oder das Abräumen der Grabstätte.

Standsicherheitsprüfung:
Grabmale müssen dauerhaft sicher stehen. Je nach Friedhof und Satzung kann ein Nachweis über die Standsicherheit erforderlich sein. Wenn sich das Erdreich setzt oder ein Grabmal schief steht, kann eine fachgerechte Prüfung oder Neuausrichtung notwendig werden.

Nachbeschriftung:
Bei Wahlgräbern, Doppelgräbern oder Familiengräbern kann später eine weitere Inschrift hinzukommen. Dann wird der bestehende Stein ergänzt, zum Beispiel durch einen weiteren Namen oder ein zusätzliches Datum.

Verlängerung des Nutzungsrechts:
Bei vielen Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Dadurch entstehen weitere Gebühren, die sich nach der jeweiligen Friedhofsgebührenordnung richten.

Abräumen der Grabstätte:
Wenn die Ruhezeit endet und das Grab nicht verlängert wird, muss die Grabstätte abgeräumt werden. Dabei werden Grabstein, Einfassung und weitere Elemente entfernt. Auch hierfür können Kosten entstehen.

Fazit: Welche Grabkosten sollten Angehörige einplanen?

Wer die Kosten für einen Grabplatz verstehen möchte, sollte zwischen einmaligen und späteren Kosten unterscheiden.

Einmalig fallen vor allem Kosten für Grabstätte, Beisetzung, Friedhofsverwaltung, Genehmigung, Grabmal, Transport und Montage an. Später können Kosten für Pflege, Standsicherheit, Nachbeschriftungen, Verlängerung des Nutzungsrechts oder das Abräumen der Grabstätte entstehen.

Da Friedhofsgebühren regional unterschiedlich geregelt sind und jedes Grabmal individuell geplant wird, gibt es keine pauschale Antwort für alle Fälle. Sinnvoll ist deshalb eine persönliche Beratung: Die Friedhofsverwaltung informiert über die jeweiligen Gebühren und Vorgaben. Natursteine Rosenhügel berät Angehörige zu allen Fragen rund um Grabmal, Gestaltung und Umsetzung. Wir übernehmen außerdem die notwendigen Formalitäten für die Grabmalgenehmigung sowie den fachgerechten Transport und die sichere Montage des Grabmals vor Ort.

So erhalten Angehörige einen klaren Überblick und werden in einer ohnehin schweren Zeitspürbar entlastet.