Manche Menschen haben bereits eine klare Vorstellung von ihrer letzten Ruhestätte. Für die Hinterbliebenen ist es dann oft beruhigend, das Begräbnis im Sinne des Verstorbenen planen zu können. Doch nicht immer ist „vorher“ alles geregelt oder besprochen.
Bei der Beratung für ein Grabmal sollte man bestenfalls schon eine Vorstellung davon haben, welche Grabart in Betracht kommt. Doch welche Bestattungsformen und Grabarten sind überhaupt möglich?
Welche Bestattungsformen gibt es?
Für die Erd- oder Feuerbestattung sind in Deutschland folgende Bestattungsarten erlaubt:
· Urnenbestattung
· Sargbestattung
· Baumbestattung
· Seebestattung
Zwischen welchen Grabarten kann ich wählen?
In den meisten Bundesländern ist das Friedhofsrecht über ein Bestattungsgesetz geregelt. Dabei wird den einzelnen Gemeinden häufig viel Freiheit bei der Gestaltung ihrer Friedhöfe gelassen. Jeder Friedhof hat in diesem Rahmen seine eigenen Regeln und beeinflusst mit der Friedhofsordnung natürlich auch das optische Erscheinungsbild.
Üblicherweise bietet die Friedhofsordnung die Wahl zwischen folgenden Grabarten:
· Reihengrab
· Wahlgrab
· Stelengrab
· Baumgrab
· Rasengrab
· Anonymes Grab
Worin unterscheiden sich die einzelnen Grabarten?
Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der jeweiligen Friedhofsverwaltung „der Reihe nach“ vergeben. Das bedeutet, Lage und Größe des Reihengrabes sind nicht frei wählbar. Die Beisetzung ist in einem Sarg oder in einer Urne möglich. Reihengräber gibt es nur als Einzelgräber. Die Bestattung von mehreren Verstorbenen in einem Reihengrab ist nicht erlaubt. Die Ruhezeit*) für ein Reihengrab kann nicht verlängert werden.
Wahlgrab
Für ein Wahlgrab kann die Lage aus den freien Grabplätzen frei ausgesucht werden. Die Größe der Grabstätte beziehungsweise der Einfassung ist dagegen, wie auch beim Reihengrab, grundsätzlich vorgegeben und nicht frei wählbar. Je nach Friedhof und Grabart gelten dabei unterschiedliche Vorgaben und teilweise mehr Gestaltungsspielraum. Bei einem Wahlgrab darf auf manchen Friedhöfen zum Beispiel ein größerer Grabstein gesetzt werden als bei einem Reihengrab.
Bei Wahlgräbern unterscheidet man zwischen einem Einzeltiefgrab und einem Mehrfachwahlgrab.
Das Einzeltiefgrab bietet Platz für 2 Särge, die übereinander beigesetzt werden. Hier ist auch die Beisetzung von bis zu 4 Urnen möglich. Das Mehrfachwahlgrab bietet Raum für insgesamt 4 Särge oder 8 Urnen. Beide Grabarten werden daher häufig auch als Familiengrab bezeichnet.
Die Ruhezeit*) für ein Wahlgrab kann in aller Regel in Absprache mit der Friedhofsverwaltung verlängert werden.
Stelengrab
Das Stelengrab stellt die älteste und modernste Grabart zugleich dar. Bei einem Stelengrab handelt es sich um eine versiegelte Nische für die Urnenbeisetzung. Diese Nischen (Grabkammern) befinden sich i. d. R. in einem frei stehenden Gemäuer, das eigens dafür auf dem Friedhofsgelände errichtet wurde. Stelengräber sind eher schlicht gestaltet, bieten bei Bedarf aber oft trotzdem die Möglichkeit eine frische Blume zu hinterlassen.
Baumgrab
Immer mehr Menschen gefällt die Vorstellung, die letzte Ruhestätte in der „freien Natur“ zu finden. Und auch für naturverbundene Angehörige ist die Waldbestattung oft eine sehr tröstliche Vorstellung. In einem Waldfriedhof oder Friedwald gibt es diese Möglichkeit. Die Urne wird dann am Fuße eines Baumes mit einer kleinen Namenstafel beigesetzt. Je nach dem wird der Baum von einem Förster zugewiesen oder selbst ausgesucht.
Rasengrab
Nicht immer ist es Hinterbliebenen möglich, sich langfristig um eine Grabstätte zu kümmern oder die Pflege in Auftrag zu geben. Eine Rasengrab stellt dann eine sehr pflegeleichte Alternative dar, denn die Pflege des Rasens wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Grundsätzlich sehen Rasengräber sowohl die Beisetzung von Särgen als auch von Urnen vor. Aber nicht jeder Friedhof bietet Rasengräber an. Anders als bei einer anonymen Bestattung ist eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen möglich, jedoch keine individuelle Bepflanzung.
Anonymes Grab
Hier handelt es sich um gemeinsame Grabfelder oder Wiesen auf einem Friedhof, deren Pflege der Friedhofsverwaltung obliegt. Grabplatten/-steine oder persönliche Markierungen gibt es nicht. Wer sich zu Lebzeiten selbst für diese Grabart entscheidet, sollte wissen, dass der Grabplatz den Hinterbliebenen nicht bekannt gegeben wird. Auch die Beisetzung erfolgt anonym, das heißt ohne Anwesenheit der Angehörigen.
In Aachen sind die Maße der Einfassungen beispielsweise je nach Grabart klar festgelegt. Bei den Urnengräbern beträgt die Einfassung 80 × 80 cm beim Urnenreihengrab und 100 × 100 cm beim Urnenwahlgrab. Bei den Erdgräbern sind es 180 × 80 cm beim Erdreihengrab und 280 × 100 cm beim Erdwahlgrab.
*) Bei der Ruhezeit handelt es sich um das erworbene Nutzungsrecht an der Grabstätte. Diese beträgt in der Regel 20 Jahre. Danach darf der Grabplatz aufgehoben und neu belegt werden. Je nach Grabart kann die Ruhezeit in Absprache mit der Friedhofsverwaltung verlängert werden.
Und nun? Wie entscheide ich mich für die „richtige“ Grabart?
Sie haben jetzt einen Überblick, welche Begräbnisarten in Deutschland üblich sind. Gut ist es, wenn man den Ort der letzten Ruhestätte persönlich in Augenschein nehmen kann. Manchmal ist auch dies ein trostspendender Moment.
In einigen Orten gibt es Urnenbesetzungskirchen, die Raum für Stelengräber geschaffen haben. Im Raum Aachen bietet die Grabeskirche St. Josef ein sehr ansprechendes Beispiel für die anmutige Gestaltung von Stelengräbern, die unabhängig vom Wetter zum friedlichen Verweilen einladen. Sollten Sie die Beisetzung in einem Friedwald oder auf einem Friedhof bevorzugen, spazieren Sie einfach bei schönem Wetter über 2 bis 3 Friedhöfe in Ihrer Nähe.
Danach fragen Sie sich vielleicht, welches Grabmal zum Leben und dem Charakter des Verstorbenen passt? Was wird sowohl dem Verstorbenen als auch der Situation der Hinterbliebenen am ehesten gerecht? Ein guter Steinmetz wird Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, um dem Grabmal eine persönliche Note zu verleihen. Ob das Grabmal die „richtigen“ Empfindungen spiegelt und Ihnen gefällt, können nur Sie selbst beurteilen.
Ob das Grabmal jedoch optisch und proportional auch zur Art des Grabes passt, ist für einen sachkundigen Steinmetz hingegen leichter zu beurteilen. Nutzen Sie daher die Beratungsmöglichkeiten in Ihrer Umgebung.
Gerne beraten wir Sie in allen Belangen, entweder in einer unserer Filialen in Aachen und Eschweiler oder direkt bei Ihnen Zuhause.