Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, möchten Angehörige dem Grab oft so bald wie möglich ein würdiges Erscheinungsbild geben. Bevor ein Grabstein in Eschweiler gesetzt werden darf, ist jedoch eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Das klingt zunächst nach Bürokratie, sorgt aber vor allem für Sicherheit und für ein einheitliches, würdevolles Bild auf dem Friedhof.
Seit Kurzem sind wir mit einer eigenen Ausstellung direkt in Eschweiler für Sie da und begleiten Sie durch genau diesen Vorgang. Im Folgenden erklären wir, worauf es ankommt – und welche Eschweiler Besonderheiten Sie kennen sollten.
Warum eine Genehmigung nötig ist
Ein Grabmal steht über viele Jahre und muss dauerhaft sicher stehen, damit niemand zu Schaden kommt und benachbarte Gräber nicht beschädigt werden. Deshalb darf ein Grabstein erst errichtet werden, wenn die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung vorliegt.
Geprüft werden dabei nicht nur Form und Größe, sondern auch Material, Schrift und vor allem die Fundamentierung. Lediglich vorläufige Gedenkzeichen und Einfassungen aus Holz dürfen ohne Genehmigung aufgestellt werden – etwa als würdige Übergangslösung in den ersten Monaten nach der Beisetzung.
Welche Unterlagen die Stadt Eschweiler verlangt
Der Antrag ist in Eschweiler in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Beizufügen ist ein Grabentwurf mit Grundriss und Seitenansicht, aus dem die Maße, die Bearbeitung, die Anordnung der Schrift sowie Ornamente, Symbole und die geplante Fundamentierung hervorgehen.
Die Ausführung richtet sich nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal). Für neu errichtete, wieder versetzte oder reparierte Grabmale ist anschließend eine Abnahmeprüfung durchzuführen, zu dokumentieren und der Friedhofsverwaltung vorzulegen.
Wer am Grabmal einen QR-Code anbringen möchte, muss übrigens schon im Antrag angeben, welche Inhalte sich dahinter verbergen. All das klingt aufwendig, gehört in der Hand eines Fachbetriebs aber zur handwerklichen Routine.
Der Nachweis über die Herkunft des Natursteins
Eine Besonderheit, die viele aus anderen Regionen nicht kennen: In Eschweiler – wie in ganz Nordrhein-Westfalen – muss bei Grabmalen aus Naturstein nachgewiesen werden, dass der Stein nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammt.
Dem Antrag liegt dafür entweder eine Bestätigung bei, dass das Material aus einem Land der sogenannten Positiv-Liste kommt, oder das Zertifikat einer anerkannten Stelle. Für Angehörige bedeutet das in der Praxis keinen zusätzlichen Aufwand: Ein seriöser Steinmetzbetrieb bezieht ohnehin nur entsprechend nachweisbare Steine und legt die nötigen Belege selbst vor.
Besonderheit auf dem Friedhof Weisweiler
Innerhalb Eschweilers gelten nicht überall dieselben Regeln. Für den Friedhof Weisweiler enthält die Friedhofssatzung zusätzliche Gestaltungsvorschriften, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen. Hintergrund solcher Regelungen ist in der Regel der Wunsch, das gewachsene, einheitliche Erscheinungsbild eines Friedhofs zu bewahren – Vorgaben zu Form, Material und Gestaltung der Grabmale sind dort enger gefasst als auf den übrigen Eschweiler Friedhöfen.
Das hat eine ganz praktische Folge: Ein Entwurf, der anderswo problemlos genehmigt würde, kann in Weisweiler abgelehnt werden. Wer dort ein Grab gestalten möchte, sollte die zulässigen Vorgaben deshalb von Anfang an einplanen, statt sie später mühsam anpassen zu müssen.
Wir kennen diese Regeln und gestalten Ihr Grabmal von vornherein so, dass es ihnen entspricht.
Was nach dem Setzen geschieht
Mit der Aufstellung ist es nicht getan: Die Friedhofsverwaltung überprüft die Standsicherheit der Grabmale in jährlichem Abstand. Sollte sich ein Stein mit der Zeit setzen oder neigen, muss er fachgerecht wieder ausgerichtet werden.
Auch das übernehmen wir im Rahmen unseres Kundendienstes – ebenso wie spätere Zweitschriften, wenn nach einer weiteren Beisetzung ein Name ergänzt wird.
Wir nehmen Ihnen den Weg zur Genehmigung ab
Den gesamten Genehmigungsvorgang müssen Sie nicht selbst gehen. Wir prüfen Ihre Wünsche auf Konformität mit der jeweiligen Friedhofssatzung, erstellen die erforderlichen Zeichnungen und reichen den Antrag bei der Stadt Eschweiler für Sie ein. So können Sie sich auf das konzentrieren, was in dieser Zeit wirklich zählt.
Gerne beraten wir Sie in Ruhe – in unserer Ausstellung in Eschweiler, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Mehr zu unserem Standort und den Friedhöfen vor Ort finden Sie auf unserer Seite Grabsteine & Grabmale in Eschweiler.
Natursteine Rosenhügel – Eschweiler
Dürener Straße 145, 52249 Eschweiler
Telefon: 02403 5536495
Öffnungszeiten: Mo–Fr 10:00–17:00, Sa 10:00–14:00